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Beleuchtung

Licht ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir gut sehen und dass wir uns wohl fühlen. Eine gute Beleuchtung muss auf den Arbeitsplatz abgestimmt sein.

Licht spielt für den Menschen eine wichtige Rolle – es ist die Voraussetzung für das Sehen und damit für die Orientierung des Menschen in seiner Umwelt sowie für die Aufnahme von optischen Informationen.

Licht beeinflusst aber auch sehr stark unser seelisches Befinden. Lichtmangel kann bei empfindlichen Personen sogar echte Depressionen auslösen (die so genannte Winterdepression). Diese Erkrankung kann wiederum durch Lichttherapie mittels spezieller Therapielampen behandelt werden.

Die Ausleuchtung eines Raumes und dessen Farbgestaltung lässt eine spezielle Atmosphäre entstehen. Diese spielt eine entscheidende Rolle dafür, ob wir uns in dem Raum wohl fühlen oder nicht.

„Kühle“ Farben wie Blau- und Grüntöne wirken eher beruhigend und ausgleichend, „warme“ Farben wie Rot, Gelb und Orange wirken anregend. Eine „kühle“ Farbgestaltung eignet sich daher eher für Kontrollwarten und für Ruheräume, eine „warme“ Farbgestaltung eher für Besprechungsräume oder für den Empfang.

Sicher und hell

Eine gute Beleuchtung erzeugt ein Gefühl von Sicherheit – wir haben besseren Überblick über die Situation und können Gefahren schneller und besser wahrnehmen. Verkehrswege (Fahrwege) in Arbeitsstätten müssen daher mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 150 Lux (am Boden gemessen) beleuchtet sein – so werden Hindernisse und Stolperstellen rechtzeitig gesehen und das Unfallrisiko wird reduziert.

Für die Beleuchtung eines Arbeitsplatzes gilt, dass sie nicht flimmern und nicht blenden darf. Sie muss der jeweiligen Sehaufgabe angepasst sein -
je „feiner“ die Tätigkeit ist, desto mehr Licht brauchen wir.

Bei Tätigkeiten, bei denen es auch auf die Farbwahrnehmung ankommt (etwa in Druckereien oder im graphischen Bereich) darf die Beleuchtung die Farbwahrnehmung nicht beeinträchtigen. In diesen Bereichen sind daher Lichtquellen mit möglichst weißem Licht und möglichst kontinuierlichem Farbspektrum erforderlich.

Am Arbeitsplatz unterscheiden wir die allgemeine Raumbeleuchtung und die gezielte Beleuchtung des eigentlichen Arbeitsplatzes. Die Allgemeinbeleuchtung muss mindestens 100 Lux betragen und den Raum so ausleuchten, dass die im Raum befindlichen Gegenstände, Möbel und Personen gut gesehen werden können und dass keine zu großen Helligkeitsunterschiede entstehen.

Direkt und indirekt

Kombinationen von direkter und indirekter Beleuchtung erfüllen diesen Zweck recht gut. Das sind Lampen, die einen Teil des Lichtes an die Decke oder an die Wand strahlen (indirekte Beleuchtung), einen Teil direkt nach unten.
In Besprechungs- und Schulungsräumen sollte die Beleuchtung außerdem regelbar sein (Dimmer oder mehrere voneinander unabhängig ein- bzw. ausschaltbare Lampen).

Die eigentliche Arbeitsplatzbeleuchtung sollte unabhängig von der Raumbeleuchtung zuschaltbar sein. Sie sollte von der dort arbeitenden Person nach den individuellen Bedürfnissen bedient und eingestellt werden können (Beispiele: Schreibtischlampe mit Schwenkarm, Baustrahler, in manchen Bereichen auch Stirnlampe).
Die Arbeitsplatzbeleuchtung soll den Arbeitsplatz gut ausleuchten, die Lichtfarbe sollte warmweiß oder neutralweiß sein. An Bildschirmarbeitsplätzen darf sich die Lichtquelle nicht am Bildschirm spiegeln – dies würde das Lesen der Zeichen am Bildschirm behindern! Das Arbeitslicht darf auch nicht blenden.
Zu beachten ist auch, dass etwa ab dem 30. Lebensjahr der Lichtbedarf für die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe steigt – ältere Personen brauchen etwa für herkömmliche Schreibtischarbeit Beleuchtungsstärken zwischen 500 und 1000 Lux!

Quelle: Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) und Frau Dr. Kager