DRK begrüßt Ausnahmeregelung im Europarecht für Rettungsdienst
Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die heute vom Europaparlament beschlossenen Ausnahmeregelungen zum europäischen Vergaberecht. Es geht um neue Richtlinien zur Auftragsvergabe und zur Konzessionsvergabe. Beide Richtlinien enthalten eine Bereichsausnahme für Rettungsdienst als Bestandteil von Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr. DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters bezeichnet das Ergebnis als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Genau wie die Wasserversorgung stellt auch der deutsche Rettungsdienst bestehend aus Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport nach Ansicht des DRK eine Leistung der Daseinsvorsorge dar, die nicht mit allgemeinen Bereichen des Beschaffungswesens gleichgestellt werden darf.
Die Auswahl der Leistungserbringer im Rettungsdienst wird sich zwar auch künftig an den allgemeinen europäischen Grundsätzen von Transparenz und Chancengleichheit messen. Das strenge formale Vergaberecht muss hier aber nicht mehr angewendet werden. Dies gilt für öffentliche Aufträge und Konzessionen gleichermaßen. Abgegrenzt wird lediglich der ausschließliche Einsatz von Krankenwagen zur Patientenbeförderung, für den aber auch nur ein vereinfachtes Vergaberegime gilt. Die neuen Regelungen beziehen sich außerdem ausdrücklich auf die Leistungserbringung durch gemeinnützige Organisationen. Somit kann nach Ansicht des DRK das deutsche System des Rettungsdienstes erhalten und die Zusammenarbeit der Kommunen mit den gemeinnützigen Hilfsorganisationen weiter gestärkt werden. „Dies ist für das Deutsche Rote Kreuz von besonderer Bedeutung, denn es erfüllt spezifische Aufgaben als Partner des Staates auf völkerrechtlicher Grundlage und ist aus diesem Grund auch im Rettungsdienst tätig“, sagt DRK-Präsident Seiters.
Der Rettungsdienst weist die Besonderheit auf, dass er Teil eines Gesamtsystems aus Zivil-, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr ist, das in Deutschland vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen getragen wird. „Eine Herauslösung des Rettungsdienstes als marktfähige Einzelleistung hätte fatale Folgen für die medizinisch-soziale Versorgung der Bevölkerung vor allem in weniger lukrativen Gebieten wie ländlichen Räumen. Die Anerkennung unseres Gesamtsystems auf europäischer Ebene und die damit verbundene Befreiung von der vollen Anwendbarkeit des formalen Vergaberechts stellen daher auch mit Blick auf den demographischen Wandel ein wichtiges Signal dar und eröffnen Handlungsspielräume“, sagt Dr. Seiters.
Die europäischen Richtlinien müssen in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei werden noch Detailfragen zu klären sein. Dr. Seiters appelliert daher an die deutsche Politik: „Es ist nun Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, die auf EU-Ebene geschaffenen Spielräume bei der Umsetzung in Bundes- und Landesrecht sinnvoll zu nutzen“.