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DRK begrüßt Ausnahmeregelung im Europarecht für Rettungsdienst

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die heute vom Europaparlament beschlossenen Ausnahmeregelungen zum europäischen Vergaberecht. Es geht um neue Richtlinien zur Auftragsvergabe und zur Konzessionsvergabe. Beide Richtlinien enthalten eine Bereichsausnahme für Rettungsdienst als Bestandteil von Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr. DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters bezeichnet das Ergebnis als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.