Wahlausschreibung des BRK KV Bad Tölz – Wolfratshausen
Bekanntmachung über die Gemeinschaftsleitungen an die Mitglieder der Bereitschaften im BRK Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen
Neuwahl der/des Kreisbereitschaftsleiters/-in und Stellvertreter/in
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Auf der Grundlage der Ordnung / Dienstvorschrift der BRK- Bereitschaften und der Wahlordnung des BRK findet die Neuwahl der Kreisbereitschaftsleiter/Innen im Kreisverband Bad Tölz - Wolfratshausen statt. Der derzeitige Amtsinhaber hat den vom Vorstand bestellten Wahlvorbereitungsausschuss des BRK-Kreisverbandes mit der Durchführung der Vorbereitungen beauftragt. Die Wahlversammlung findet statt am: Donnerstag, den 11. April 2013 um 19.00 Uhr, in der Rettungswache Geretsried, Jeschkenstraße 30, Lehrsaal. <u>Hierzu ergeht herzliche Einladung.</u>
Zu wählen sind: der / die Kreisbereitschaftsleiter/-in und der / die stv. Kreisbereitschaftsleiter/-in
Wahlberechtigt - und damit auch vorschlagsberechtigt - sind alle im BRK Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen geführten Mitglieder der Bereitschaften ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis Samstag, 30. März 2013, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind schriftlich (siehe beiliegendes Formular) an den einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist unzulässig. Der / die Vorgeschlagene muß am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und voll einsatzfähig im Sinne des § 12 Abs.1 der Ordnung der Bereitschaften sein muß die Grundausbildung für Leitungs- und Führungskräfte (bzw. ehemaliger Unterführer/innen-Lehrgang) und die Gemeinschaftsleiterausbildung (bzw. ehemalige Führer 1 -Ausbildung) erfolgreich absolviert haben.
Falls dies nicht erfüllt ist, kann der/die Vorgeschlagene vom Bezirksausschuß der Bereitschaften trotzdem zur Wahl zugelassen werden, mit der Auflage, diese Ausbildung während der Wahlperiode nachzuholen. Einschlägige berufliche Qualifikationen können anerkannt werden, die Entscheidung hierüber trifft der Bezirksausschuss. Es wird darauf hingewiesen, dass Briefwahl lt. BRK-Wahlordnung nicht zulässig ist.
Bad Tölz, 12. März 2013
Der Wahlvorbereitungsausschuss
Vitus Adlwarth/ Beisitzer
Andreas Schäfer/ Vorsitzender
Helmut Kulla/ Beisitzer