Spendenvergabe: Hochwasseropfer können Finanzhilfe beim DRK beantragen
Die DRK-Landesverbände der vom Hochwasser am stärksten betroffenen Bundesländer Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich mit dem DRK-Generalsekretariat in Berlin auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Vergabe von Spenden an die Hochwasseropfer verständigt. Die Betroffenen können zum Beispiel Haushaltsbeihilfen für Hausrat, Mobiliar und Bekleidung oder einen Erholungsaufenthalt für die Familie beantragen.
Zahlreiche Menschen sind durch die dramatischen Ereignisse des Hochwassers und den Verlust ihrer materiellen Existenz traumatisiert. Das Fachpersonal des DRK – unter anderem Psychologen und Sozialarbeiter – berät und begleitet die Betroffenen vor Ort, um sie bei der Rückkehr in einen geregelten Alltag zu unterstützen. „Vor allem Familien und ihren Kindern wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet“, sagt Dirk Kamm, der beim DRK-Bundesverband das Katastrophenmanagement für die Flutopfer leitet. Mit speziellen Angeboten möchte das DRK den Familien „kleine Fluchten“ wie zum Beispiel einen Erholungsaufenthalt ermöglichen, damit sie Kraft für den Wiederaufbau ihrer zerstörten Wohnungen und Häuser tanken können.
Das DRK unterstützt den Wiederaufbau auch mit direkten finanziellen Maßnahmen. In den noch immer vom Hochwasser betroffenen Regionen Sachsen-Anhalts erhalten Geschädigte weiterhin Soforthilfe, um akute Notlagen zu überbrücken. Um zerstörte Sachwerte wie Hausrat, Mobiliar und Bekleidung zu ersetzen, zahlt das DRK eine Haushaltsbeihilfe aus. Im Fokus stehen sogenannte Härtefälle, also Familien und Einzelpersonen ohne ausreichenden Versicherungsschutz, deren materielle Existenz durch das Hochwasser bedroht ist. Darüber hinaus stellt das DRK auch weiterhin Gebäudetrockner und Gebläse bereit und zahlt dafür Energiekostenzuschüsse.
Flutopfer können sich direkt an die jeweiligen Landes- und Kreisverbände des DRK wenden oder Hilfen unter www.spendenantrag.de beantragen.