Rotes Kreuz: Kinderrechtsbeauftragter braucht Kompetenzen
Das Deutsche Rote Kreuz fordert für die neu zu schaffende Position eines Kinderrechtsbeauftragten strikte Unabhängigkeit und ausreichende Kompetenzen. Angesichts der aktuell laufenden Diskussion zu diesem Thema sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg: „Es gibt viele Probleme im deutschen Kinderalltag, die endlich angepackt werden müssten: Zum Beispiel die Tatsache, dass Bildungs- und Berufserfolg für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch immer entscheidend von der sozialen Herkunft abhängt oder dass junge Flüchtlinge per Gesetz von einer umfassenden Gesundheitsversorgung ausgeschlossen sind. Ein Kinderrechtsbeauftragter darf deshalb keine Alibi-Position sein.“
Das DRK begrüßt die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin an den Bundestag, die damit eine wichtige Diskussion zur Stärkung der Kinderrechte angestoßen hat. „Wichtig für die Position des Kinderrechtsbeauftragen ist jedoch die Einhaltung internationaler Standards, wie Unabhängigkeit, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Auswahl und laufender Arbeit sowie angemessene Ausstattung, die durch ein Bundesgesetz verankert sein müssen“, so Frau von Schenck.
Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung aufgefordert, Verfahren und Kriterien zu entwickeln, die gewährleisten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland besser berücksichtigt werden. Dazu gehören unabhängige Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und ihre Vertreter auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, die Einrichtung einer Stelle, die aussagekräftige Daten hinsichtlich der Lebensverhältnisse erhebt, sowie die Schaffung einer Unabhängigen Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
„Ein Unabhängiger Kinderrechtsbeauftragter wäre ein wichtiger Schritt, den uns viele Länder in Europa und der Welt schon voraus sind. Um die erforderliche Autorität zu haben und international anerkannt zu sein, muss der Kinderrechtsbeauftragte durch ein Bundesgesetz legitimiert sein“, fordert die DRK-Vizepräsidentin.