BRK fordert: Verbindliche Rahmenbedingungen für die Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen
„Mission erfüllt, das Ziel erreicht.“ So liest sich der Bericht aus der Kabinettsrunde vom vergangenen Dienstag auf den ersten Blick. Wie vielfach gefordert, hat das bayerische Kabinett beschlossen, die im Bayernplan geplante Entlastung der Eltern im zweiten Betreuungsjahr von 63 Millionen zugunsten einer Erhöhung des Basiswertes umzuwidmen.
Nun soll jedoch plötzlich die Auszahlung der Fördermittel für Kinderbetreuungseinrichtungen an Bedingungen geknüpft werden, die laut BRK in eine falsche Richtung gehen. „Das ist nicht das, was wir wollten. Damit verhindert die Staatsregierung eine flächendeckende Qualitäts-verbesserung in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern“, kommentiert Brigitte Meyer, Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes die Situation heute in München.
Was hat sich geändert? Die Auszahlung der staatlichen Mittel zur Hebung des Qualitätsstandards soll laut Kabinettsbeschluss erst dann erfolgen, wenn jede Kommune für ihre Einrichtungen den schriftlichen Nachweis erbringt, auch einen Betrag in der gleichen Höhe wie die staatliche Förderung für Qualitätsverbesserungen dazu zu geben. Dies bedeutet im Klartext: Die Förderung des Freistaats wird nur dann erfolgen, wenn von jeder Gemeinde im Freistaat eine finanzielle Zusage vorliegt und das ganze inklusive einer Verpflichtungserklärung der Ober- und Bürgermeister/innen. „Ein immenser Bürokratieaufwand zum Schaden der Kindertageseinrichtungen und den Kindern. Die Verordnung provoziert Qualitätsunterschiede zwischen direkt benachbarten Gemeinden“, kritisiert Meyer.„Um in Kindertageseinrichtungen die Qualität verbessern zu können, ist eine verlässliche und dauerhafte Erhöhung des Basiswertes unerlässlich.“