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BRK fordert landesweit einheitliche Regelung der Notkompetenz im Rettungsdienst - Gekündigter Rettungsassistent bleibt beim BRK

Leonhard Stärk, Sprecher der Landesgeschäftsführer: „In den vergangenen Wochen haben die Kündigungen zweier Rettungsdienst-Mitarbeiter des BRK-Kreisverbandes Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zu diversen Medienberichterstattungen und zu intensiven Diskussionen über die Rechte und Pflichten von nicht ärztlichem Personal des Rettungsdienstes in Bayern geführt. Dabei wurde deutlich, dass sowohl in Bayern als auch über Bayern hinaus ein Regelungsdefizit hinsichtlich der Berechtigung zur Gabe von Notfallmedikamenten durch Rettungsassistenten besteht. BRK-Landesgeschäftsführer Dieter Deinert hat sich hierzu zuletzt in der ARD-Sendung „Report aus Mainz“ vom 14. Januar 2014 klar geäußert und fordert eine landesweit klare und einheitliche Regelung.