Retterfreistellung - Nachrichten dazu aus der BRK Landesgeschäftsstelle München
Das bayrische Innenministerium hat sich dafür entschieden, die nunmehr als „Retterfreistellung“ bezeichnete Helfergleichstellung im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zu verankern.
Es geht um die materielle Zusage, dass auch die ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen für einen klar definierten Einsatz von ihrer Arbeit freigestellt werden und dafür keine finanziellen Nachteile erleiden.
Die Landesgeschäftsführung wird in engster Abstimmung mit den Landesleitungen der Gemeinschaften an einer möglichst guten Umsetzung der Zusagen von Ministerpräsident Seehofer und Innenminister Herrmann für unseren Verband arbeiten.
Ein Jahr nach Einführung der Retterfreistellung
werden wir, das BRK, gemeinsam überprüfen, ob die gefundenen Regelungen ausreichend und praktikabel sind und gegebenenfalls eine Nachbesserung einfordern.
Details dazu finden Sie auch hier.