Der BRK Kreisverband Bad Tölz - Wolfratshausen: Wahlausschreibung
N e u w a h l
der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und
der Delegierten und Ersatzdelegierten W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt. Die Mitgliederversammlung findet statt am
Donnerstag, 18. April 2013, 19.30 Uhr, Ratsstuben, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried.
<u>Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung.</u>
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Bad Tölz-Wolfratshausen wie folgt aus:
<u>Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
</u>A) Vorstandschaft
1. der Vorsitzende
2. erster stv. Vorsitzender
3. zweiter stv. Vorsitzender
4. der Chefarzt
5. der stv. Chefarzt
6. der Schatzmeister
7. der stv. Schatzmeister
8. der Justitiar
B) Haushaltsausschuss
1. Sieben Mitglieder
2. Drei Ersatzmitglieder
C) fünf Delegierte und fünf Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband (§ 9 Abs. 2 BRK-Satzung). Den Mitgliedern des Bayerischen Roten Kreuzes steht ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zu.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Samstag, 06. April 2013, 18:00 Uhr.Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes Bad Tölz-Wolfratshausen, Schützenstraße 7, 83646 Bad Tölz einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist unzulässig. Vorschlagsberichtigt ist nur, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist (§ 3 WahlO). Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der
Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge
innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Bad Tölz, 11. März 2013
Der Wahlvorbereitungsausschuss
Vitus Adlwarth/ Beisitzer
Andreas Schäfer/ Vorsitzender
Helmut Kulla/ Beisitzer